Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Taut im Nu eingefrorene Schlösser auf. Unterwandert Wasser, pflegt, schmiert und schützt vor Rost, Feuchtigkeit und Nässe - ohne zu verkleben. Für Auto und Haushalt.

  • taut eingefrorene Schlösser aller Art auf
  • Unterwandert Wasser
  • Pflegt, schmiert und schützt vor Rost, Feuchtigkeit und Nässe - ohne zu verkleben

Anwendung:

  • 1. wenige Tropfen in das Schloss geben
  • 2. kurz warten
  • 3. Schloss öffnen
  • 4. gegebenenfalls Anwendung wiederholen
Gebinde
50 ml PE-Flasche
Kartoninhalt
36
Vergleichs-Nr.
3315410
Gewicht
0,05200 kg
Artikelnummer
320331541
Herstellernummer
501001106219

SONAX GmbH
Münchener Straße 75
86633 Neuburg an der Donau
Deutschland
Web: https://www.sonax.de
E-Mail: info@sonax.de
CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Flamme: Entzündbar GHS02 - Flamme: Entzündbar
Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr GHS07 - Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr
Gesundheitsgefahr: Ernste Gesundheitsgefahr GHS08 - Gesundheitsgefahr: Ernste Gesundheitsgefahr
H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P280: Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz/ tragen.
P301 + P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt//anrufen.
P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser//waschen.
P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P331: KEIN Erbrechen herbeiführen.
P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften zuführen.